Neben der DSGVO ist auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) für Unternehmen und Organisationen relevant. Die Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen bedingt eine Vielzahl von Maßnahmen. Datenschutzberatung kann hier sinnvoll unterstützen.
Die DSGVO macht den Verantwortlichen rechenschaftspflichtig für die Einhaltung seines Datenschutzes. Und sie fordert ein Datenschutz-Management, also ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluation der technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Sind in Ihrem Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter*innen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt?
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen?
Sind Sie eine öffentliche Stelle, z.B. ein Notar?
Dann müssen Sie einen Datenschutz-Beauftragten bestellen!